AGB
Green Team Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Greenteam
Inhaber: Roper Ghazi
Senftenberger Ring 47B
13435 Berlin
E-Mail: Ghazi@greenteam24.de
Stand: September 2026
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Greenteam, Inhaber Roper Ghazi, und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen.
- Greenteam erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:
- Gartenpflege und Gartenarbeiten
- Garten- und Landschaftspflege
- Rasen-, Hecken- und Strauchpflege
- Gehölz- und Baumpflege, soweit gesetzlich zulässig
- Gartenneuanlagen und Umgestaltung
- Zaunbau und Sichtschutz
- Pflaster- und Wegearbeiten, soweit die jeweilige Tätigkeit handwerksrechtlich zulässig ist
- Gebäudereinigung
- Unterhaltsreinigung
- Fenster- und Glasreinigung
- Bauendreinigung
- Grund- und Sonderreinigung
- Winterdienst
- Die konkret geschuldete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
- 2 Kunde
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- 3 Angebot und Vertragsschluss
- Kunden können Greenteam telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular, über Online-Kleinanzeigenportale oder auf sonstigem Kommunikationsweg kontaktieren.
- Nach Möglichkeit erfolgt vor der Angebotserstellung eine Besichtigung des Objekts oder eine sonstige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten.
- Angebote von Greenteam enthalten den konkret angebotenen Leistungsumfang, den Preis sowie gegebenenfalls weitere Bedingungen.
- Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, stellt das Angebot noch keinen Vertrag dar.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Greenteam die Annahme beziehungsweise den Auftrag bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt, sofern sich aus den Umständen eindeutig ein Vertragsschluss ergibt.
- Die Auftragsbestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich eine andere Form vorgesehen ist.
- 4 Leistungsumfang
- Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Angaben im individuellen Angebot und in der Auftragsbestätigung.
- Allgemeine Darstellungen auf der Website, in Werbeanzeigen oder auf Kleinanzeigenportalen stellen keine Zusicherung dar, dass sämtliche dort genannten Leistungen in jedem konkreten Auftrag enthalten sind.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
- Werden während der Ausführung zusätzliche oder geänderte Leistungen gewünscht, werden diese nach Möglichkeit vor ihrer Ausführung mit dem Kunden hinsichtlich Umfang und Vergütung abgestimmt.
- Soweit zusätzliche Arbeiten aufgrund unvorhersehbarer örtlicher Gegebenheiten erforderlich werden, informiert Greenteam den Kunden, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
- 5 Besondere örtliche Gegebenheiten
- Der Kunde hat Greenteam vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten des Grundstücks, Gebäudes oder Arbeitsbereichs zu informieren.
- Dies betrifft insbesondere bekannte Leitungen, Kabel, Schächte, Bewässerungsanlagen, Drainagen, unterirdische Bauwerke, Altlasten, Gefahrstoffe, beschädigte Bauteile und sonstige Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.
- Der Kunde stellt Greenteam die ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung, soweit diese für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
- Für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen oder unterlassenen Angaben des Kunden beruhen und die Greenteam bei ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht erkennen konnte, haftet Greenteam nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass Greenteam zum vereinbarten Termin Zugang zum Grundstück beziehungsweise Objekt erhält.
- Der Kunde stellt erforderliche Zugangsmöglichkeiten, soweit vereinbart, rechtzeitig bereit.
- Der Kunde informiert Greenteam über bekannte besondere Risiken oder Einschränkungen.
- Soweit der Kunde eigene Gegenstände, Möbel, Fahrzeuge, Pflanzen oder sonstige Sachen aus dem Arbeitsbereich entfernen oder schützen muss, ergibt sich dies aus dem Angebot oder den Umständen des konkreten Auftrags.
- Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen oder Verzögerungen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- 7 Termine und Ausführungsfristen
- Ausführungsfristen und Termine werden individuell im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
- Termine können sich insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, höherer Gewalt, Krankheit, Lieferverzögerungen, nicht vorhersehbaren örtlichen Gegebenheiten oder fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Bei Arbeiten im Außenbereich können Witterungsverhältnisse die ordnungsgemäße oder sichere Ausführung beeinflussen. In solchen Fällen kann ein Termin nach Abstimmung verschoben werden.
- 8 Wetter und Außenarbeiten
- Bei Garten-, Landschafts-, Zaun-, Pflaster- und Wegearbeiten können Wetter- und Bodenverhältnisse die Durchführung beeinflussen.
- Greenteam ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder einen Termin zu verschieben, wenn die Durchführung aufgrund der tatsächlichen Witterungs- oder Bodenverhältnisse nicht fachgerecht oder sicher möglich ist.
- Hierdurch entstehende Änderungen des Ausführungszeitraums werden dem Kunden mitgeteilt.
- Bereits ausgeführte vertragsgemäße Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
- 9 Materialien
- Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, werden die für die Leistung erforderlichen Materialien von Greenteam beschafft.
- Art, Qualität, Farbe, Abmessungen und sonstige Eigenschaften des Materials ergeben sich aus dem Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
- Bei Naturmaterialien, Pflanzen, Holz, Naturstein oder vergleichbaren Materialien können natürliche Farb-, Struktur-, Form- und Wachstumsabweichungen auftreten. Solche natürlichen Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen.
- Vom Kunden bereitgestellte Materialien müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Greenteam weist den Kunden, soweit erkennbar, auf erkennbare Bedenken hin.
- 10 Preise und Umsatzsteuer
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Gegenüber Unternehmern können Preise im Angebot als Netto- beziehungsweise Bruttobeträge ausgewiesen werden.
- Greenteam berechnet derzeit die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, soweit keine gesetzliche Steuerbefreiung oder ein anderer Steuersatz Anwendung findet.
- Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet.
- 11 Zahlung
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder, sofern vereinbart, in bar.
- Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Rechnung.
- Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Werkleistungen können Abschlagszahlungen vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig und im Angebot vorgesehen ist.
- Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
- 12 Rechnungen
- Rechnungen können dem Kunden elektronisch oder in Papierform übermittelt werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Rechnungen enthalten die gesetzlich erforderlichen Angaben.
- Unternehmerkunden sind verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
- 13 Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit der konkrete Auftrag eine Werkleistung betrifft, kann eine Abnahme erforderlich sein.
- Nach Fertigstellung der Leistung kann Greenteam den Kunden zur Abnahme auffordern.
- Bei der Abnahme werden erkennbare Mängel oder Vorbehalte dokumentiert.
- Die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme bleiben unberührt.
- 14 Mängel und Nacherfüllung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Bei Werkleistungen hat der Kunde bei Vorliegen eines Mangels grundsätzlich die gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht auf Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Greenteam erhält grundsätzlich die gesetzlich erforderliche Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Möglichkeit zeitnah mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte werden durch eine verspätete Mitteilung nur eingeschränkt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Mängelrechte; diese werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder unzulässig eingeschränkt.
- 15 Haftung
- Greenteam haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Greenteam haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Greenteam, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Greenteam nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
- Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
- Greenteam unterhält derzeit keine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine entsprechende Versicherung wird nicht zugesichert.
- 16 Schäden an Sachen des Kunden
- Der Kunde hat Greenteam auf besonders empfindliche oder gefährdete Gegenstände und Bereiche hinzuweisen.
- Greenteam führt die Arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt aus.
- Für Schäden, die Greenteam schuldhaft verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Schäden, die ausschließlich aufgrund vom Kunden bereitgestellter fehlerhafter Materialien, unrichtiger Angaben oder nicht erkennbarer Vorschäden entstehen, bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
- 17 Stornierung und Absage durch den Kunden
- Vereinbarte Termine sollten vom Kunden möglichst frühzeitig abgesagt werden.
- Eine pauschale Stornogebühr wird nicht automatisch erhoben.
- Soweit der Kunde einen Auftrag nach Vertragsschluss kündigt oder von diesem zurücktritt, gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls die im konkreten Vertrag wirksam vereinbarten Regelungen.
- Bereits erbrachte Leistungen und berechtigterweise angefallene Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten sein.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere zwingende Widerrufsrechte unberührt.
- 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
- Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor vollständiger Ausführung durch ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisbestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts erlöschen.
- Greenteam wird mit der Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur beginnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- 19 Kündigung und Beendigung
- Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die individuell vereinbarten Kündigungsregelungen und die gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit kein Dauerschuldverhältnis besteht, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Erfüllung der gegenseitigen Pflichten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 20 Höhere Gewalt
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Greenteam können zu einer angemessenen Verschiebung von Leistungen führen.
- Hierzu können insbesondere Naturereignisse, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse gehören.
- Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
- 21 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
- 22 Verbraucherstreitbeilegung
Greenteam ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 23 Gerichtsstand
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- 24 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- 25 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
- An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt keine automatisch geltende Ersatzklausel. Die Parteien werden sich bemühen, soweit rechtlich zulässig eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Stand: September 2026
